2-Faktor-Authentifizierung im EU Funding & Tenders Portal wird Pflicht

Im EU Funding & Tenders Portal wird zum Schutz von sensiblen Daten eine verpflichtende 2-Faktor-Authentifizierung eingeführt. Ab dem 30. Juni 2026 kann nur noch nach erfolgter Identitätsprüfung durch das 2-Faktorverfahren auf das Portal zugegriffen werden.

Von der EU-Kommission wurde bereits im Dezember 2025 ein Video zu der Einrichtung und der Handhabe der 2-Faktor-Authentifizierung veröffentlicht. Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=XLTvFTmGR9w

Weitere Hinweise zur verpflichtenden 2-Faktor-Authentifizierung finden Sie auf der Website des EU Funding & Tenders Portal: https://webgate.ec.europa.eu/funding-tenders-opportunities/spaces/IT/pages/8913453/Two-factor+authentication+in+the+Funding+Tenders+Portal