ERC-Arbeitsprogramme 2026 & 2027: Alle wichtigen Änderungen auf einen Blick

Im Juli dieses Jahres wird das Arbeitsprogramm 2026 verbindlich; ab dann treten bedeutende Änderungen hinsichtlich der Antragstellung und Evaluation in Kraft. Ab 2027 wird zudem die Antragsberechtigung für Starting und Consolidator Grants ausgeweitet.

Antragsstruktur: Teil B I ersetzt die Extended Synopsis und beschreibt Idee, Forschungsstand, Ziele und Strategie auf weiterhin fünf Seiten. Teil II enthält Methodik, Work Plan, Risiken, Ressourcen und Budget – auf nunmehr sieben Seiten (bzw. zehn Seiten bei Consolidator Grants).

Evaluation: In Step 1 werden nur die Projektidee, der CV und der Track Record bewertet. In Step 2 folgt die Bewertung des vollständigen Antrags inklusive Machbarkeit und Ressourcen. Die Machbarkeit wird somit nicht mehr in Step 1 geprüft.

Zusätzliche Fördermittel: Forschende von außerhalb Europas erhalten nunmehr bis zu 2 Mio. € zusätzliche Förderung für ihre Start-Up-Costs. Forschende innerhalb der EU können weiterhin „nur“ bis zu 1 Mio. € beantragen. Ab 2026 sind neu auch Personalkosten förderfähig.

Neues Förderinstrument (Arbeitstitel „Super Grants“): Ein neues langfristiges Förderinstrument soll im Arbeitsprogramm 2026 zusätzlich zu den bekannten Instrumenten eingeführt werden, welches dann auch Projekte mit bis zu 7 statt 5 Jahren Laufzeit fördern soll und höhere Budgetlimits aufweist. Weitere Details folgen.

Antragsberechtigung: Neben Eltern, die Elternzeit genommen haben, können künftig auch Opfer von Gewalt können ihr Eligibility Window verlängern.

Wiedereinreichungen und Folgeprojekte: Synergy-Grant-Bewerber:innen mit einer Bewertung „B“ aus 2025 sind 2026 nicht antragsberechtigt. Wer bereits ein laufendes ERC-Projekt leitet kann sich nur auf einen weiteren Grant bewerben, wenn dieser spätestens zwei Jahre nach dem Call-Ende endet. Jede:r PI kann maximal je einen Starting oder Consolidator Grant erhalten.

ERC-Arbeitsprogramm 2027: Ab 2027 sind Starting Grants bis zehn Jahre nach der Promotion und Consolidator Grants bis fünfzehn Jahre nach der Promotion antragsberechtigt. Bestehende Regelungen zur Verlängerung der Bewerbungsfristen bleiben bestehen.

Weitere Informationen zu den ERC-Neuerungen finden Sie hier: https://erc.europa.eu/news-events/news/changes-2026-and-2027-work-programmes